PhysioCarrée Osnabrück

Sektorale Heilpraktik für Physiotherapie in Osnabrück

Direkter Zugang zur physiotherapeutischen Untersuchung und Behandlung – auch ohne ärztliche Verordnung.

Sie haben körperliche Beschwerden und möchten physiotherapeutisch behandelt werden, ohne vorher eine ärztliche Verordnung einzuholen?

Die sektorale Heilpraktik für Physiotherapie ermöglicht unter den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen einen direkten Zugang zur physiotherapeutischen Untersuchung und Behandlung.

Was bedeutet sektorale Heilpraktik?

Die sektorale Heilpraktik ist eine auf einen bestimmten Bereich begrenzte Form der Heilpraktikererlaubnis.

Im Bereich der Physiotherapie bedeutet das: Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit entsprechender Erlaubnis dürfen innerhalb ihres Tätigkeitsbereichs eigenständig untersuchen und behandeln.

Damit ist nicht in jedem Fall eine vorherige ärztliche Verordnung notwendig.

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Wann kann die sektorale Heilpraktik sinnvoll sein?

Ein direkter Zugang kann beispielsweise interessant sein, wenn Sie:

  • kurzfristig physiotherapeutische Hilfe benötigen
  • bereits wissen, dass eine physiotherapeutische Behandlung für Ihre Beschwerden infrage kommt
  • zunächst eine physiotherapeutische Einschätzung wünschen
  • nicht auf einen Arzttermin warten möchten
  • Beschwerden physiotherapeutisch abklären lassen möchten

Bei unklaren, ungewöhnlichen oder möglicherweise ernsthaften Beschwerden kann eine ärztliche Untersuchung weiterhin erforderlich sein.

Wie läuft die Behandlung ab?

Zu Beginn steht eine physiotherapeutische Untersuchung.

Dabei werden Ihre Beschwerden und deren Verlauf besprochen. Zusätzlich werden relevante Bewegungsabläufe, Beweglichkeit, Kraft und Funktion untersucht.

Anschließend besprechen wir gemeinsam:

  1. Welche Beschwerden vorliegen.
  2. Welche physiotherapeutischen Maßnahmen sinnvoll sein können.
  3. Welche Ziele mit der Behandlung verfolgt werden.
  4. Ob eine physiotherapeutische Behandlung ausreichend ist oder eine ärztliche Abklärung sinnvoll erscheint.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

ANTWORTEN AUF DIE WICHTIGSTEN FRAGEN RUND UM DIE sektorale Heilpraktik

Ja. Im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis ist unter den entsprechenden Voraussetzungen eine physiotherapeutische Untersuchung und Behandlung ohne ärztliche Verordnung möglich.

Nicht zwingend. Genau darin liegt der Unterschied zur klassischen physiotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung. Bei Beschwerden, die eine ärztliche Diagnostik erfordern, kann ein Arztbesuch dennoch notwendig sein.

Die Behandlung im Rahmen der sektoralen Heilpraktik ist grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung. Ob Ihre private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vor der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung.

Sollte sich im Rahmen der Untersuchung zeigen, dass eine weiterführende medizinische Abklärung notwendig ist, werden Sie entsprechend darauf hingewiesen.

Sie möchten Ihre Beschwerden direkt physiotherapeutisch abklären lassen – ohne vorheriges Rezept?

Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie Ihre Beschwerden individuell untersuchen. Jetzt Termin für eine physiotherapeutische Untersuchung vereinbaren.